Alle Beiträge von Felix Wieck

Hinweise zu den Weihnachtsmessen

Für all diejenigen, die an den beiden Christmetten an Hl. Abend (24.12.2020) als Messdiener aufgestellt sind, stehen in folgender Datei Hinweise zum Ablauf der Messen:

Bitte lest euch diese Notizen gut durch. Fragen dazu können in der Sakristei geklärt werden.

Für die übrigen Weihnachtsgottesdienste gibt es keine separaten Hinweise. Alles Weitere dazu wird vor Ort geklärt.

Für die Weihnachtsgottesdienste + Silvester gilt: bitte seid 45 Minuten vor Messbeginn anwesend, damit alles abgeklärt werden kann. Das habe ich als Ergänzung auch auf den Messdienerplan geschrieben:

Viele Grüße
Felix Wieck

Wunsch-Abfrage zu den Weihnachtsgottesdiensten

Hallo zusammen,

bald steht uns die besondere Zeit des Advents und Weihnachten bevor. Leider wird es dieses Jahr anders als wir es kennen. Aus diesem Grund möchte ich nun abfragen, wann ihr gerne an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester dienen möchtet.

Bitte habt Verständnis dafür, dass leider nicht alle dienen können, die möchten. Ich versuche eure Wünsche zu berücksichtigen und die Messen fair zu verteilen.

Für folgende Messen könnt ihr euch gerne bis Sonntag, den 22.11.2020 per E-Mail bei mir anmelden:

  • 24.12.2020 Heiligabend 15:00 Uhr – 4 Messdiener (davon am besten 2 Weihrauch-MD)
  • 24.12.2020 Heiligabend 17:30 Uhr – 4 Messdiener (davon am besten 2 Weihrauch-MD)
  • 25.12.2020 1. Weihnachtstag 9:30 Uhr – 4 Messdiener (davon am besten 2 Weihrauch-MD)
  • 26.12.2020 2. Weihnachtstag 9:30 Uhr – 4 Messdiener (davon am besten 2 Weihrauch-MD)
  • 27.12.2020 Sonntag nach Weihnachten 9:30 Uhr – 4 Messdiener
  • 31.12.2020 Silvester – Jahresschlussmesse 17:00 Uhr – 4 Messdiener (davon am besten 2 Weihrauch-MD)

Ich gebe euch in der nächsten Woche Bescheid, wer die Messen dient, sodass ihr und eure Familien euch für die Teilnahme am Gottesdienst zusammen anmelden könnt, falls ihr leider nicht dienen könnt. Wenn ihr aufgestellt seid, müsst ihr euch für die Messe nicht gesondert anmelden, eure Familien jedoch schon.

Nach den Messen am Wochenende besteht die Möglichkeit, sich in der Kirche für die Festgottesdienste anzumelden. Weitere Informationen findet ihr auf dem nächsten Pfarrbrief, der in den nächsten Tagen auch online auf der Homepage des Pastoralverbundes abrufbar sein wird. Diese Seite ist von der Messdiener-Homepage aus auch verlinkt.

Ich wünsche euch einen schönen Tag und bleibt gesund!

Viele Grüße

Felix Wieck

aktuelle Informationen (Stand: 02.11.2020)

Hallo zusammen,

bekanntlich besteht für den Monat November ein Teil-Lockdown für das gesamte Bundesgebiet. Für die Messdiener Mastholte bedeutet das aktuell konkret:

  • Die neuen Corona-Schutzbestimmungen sehen es vor, den Betrieb in Pfarrheimen (wie der Jakobsleiter) auf ein Minimum zu reduzieren. Das betrifft leider auch die wöchentlichen Gruppenstunden unserer Messdienergruppen. Für die Zeit dieses Teil-Lockdowns können daher leider keine Gruppenstunden stattfinden. Wir hoffen, dass es im Dezember evtl. wieder möglich sein wird.
  • Für Gottesdienstbesucher besteht eine Maskenpflicht. Die Zelebranten und liturgischen Dienste im Altarraum – also u.a. die MessdienerInnen – dürfen dies selbst entscheiden. Wir empfehlen es allerdings.
  • In der Sakristei besteht Maskenpflicht für alle.

Ich wünsche uns und euch, dass wir gemeinsam gut und gesund durch diese schwierige Zeit kommen!

Viele Grüße

Felix Wieck

Aktuelle Regelung bei Gottesdiensten (Stand: 20.10.2020)

Guten Morgen,

wir haben die Information erhalten, dass das Erzbistum Paderborn zusätzliche Regelungen für die Feier von Gottesdiensten getroffen hat. Das betrifft im Wesentlichen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Gottesdiensten, wenn der 7-Tages-Inzidenz-Wert die Marke von 35 bzw. 50 übersteigt. Aktuell verzeichnet der Kreis GT 52,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner die letzten 7 Tage, sodass nun beraten wird, was darüber hinaus beachtet werden muss.

Das Erzbistum Paderborn hat zu den neuen Regelungen Folgendes auf seiner Homepage veröffentlicht (siehe https://www.erzbistum-paderborn.de/aktuelles/aktuelle-entwicklungen-zum-coronavirus/):

19. Oktober, 16.30 Uhr: Zusätzliche Regelungen für Gottesdienste und Beerdigungen

Ein wesentlicher Indikator für das Inkrafttreten von zusätzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der 7-Tages-Inzidenz-Wert. Liegt der Wert über 35 (Gefährdungsstufe 1) oder 50 (Gefährdungsstufe 2) gelten für den Bereich dieses Kreises oder dieser kreisfreien Stadt des Erzbistum Paderborn ab sofort bis auf weiteres folgende zusätzliche Regelungen:

Gottesdienste

Die bisherigen Regelungen zu Gottesdiensten bestehen fort. Bei einer festgestellten Inzidenz über dem Wert von 35 (Gefährdungsstufe 1) tragen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung, also auch am Sitzplatz und auf dem Weg zum und vom Kommunionempfang. Ausgenommen sind Zelebranten und alle liturgischen Dienste, soweit sie sich im Altarraum aufhalten.

Liegt die festgestellte 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50, besteht zusätzlich eine Begrenzung der Anzahl der Gottesdienstbesucher auf maximal 50% der normalen Kapazität der jeweiligen Kirche. Dies gilt natürlich nur insoweit, als bei einer Einhaltung der Abstandsregeln diese Anzahl überhaupt erreicht werden kann, oder wenn von der Möglichkeit der besonderen Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) Gebrauch gemacht wird.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort bleibt die Empfehlung zum Verzicht auf Gesang im Gottesdienst im geschlossenen Raum bestehen.

Diese zusätzlichen Gottesdienstregelungen sind über das Katholische Büro Düsseldorf mit der Landesregierung abgestimmt (vgl. § 3 Satz 2 CoronaSchVO). Die Einhaltung dieser Regeln ist daher zwingend erforderlich zur Vermeidung zusätzlicher Beschränkungen durch staatliche Behörden.

Beerdigungen

Beerdigungen fallen künftig grundsätzlich unter die Regelungen zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum (§ 2 Abs. 3 Ziff. 10a CoronaSchVO). Allerdings gilt das Abstandsgebot nicht für nahe Angehörige, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind (§ 13 Abs. 6 CoronaSchVO). Die mit Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz-Werte von 35 und 50 verbundenen Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl gelten für Beerdigungen nicht (§ 15a Abs. 5 CoronaSchVO).

Für den Bereich des Landes Hessen liegen aktuell noch keine Änderungen vor.

Auch weiterhin wird es notwendig sein, sich mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die künftig verstärkt eintretenden regionalen Anpassungen an das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort.

Es wird seitens des Pastoralen Raumes Rietberg für die aufgestellten Messdiener empfohlen, ebenfalls eine Maske zu tragen.

Ich hoffe, dass durch diese zusätzlichen Erläuterungen aufkommende Fragen geklärt werden können – ansonsten gerne noch einmal nachfragen.

Viele Grüße

Felix Wieck